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Jedem GDL-Mitglied ein Anspruch auf Rechtsschutz und Rechtsberatung im Umfang der Satzung der GDL.
Dieser umfasst einen sogenannten Berufshaftpflichtrechtsschutz in allen Angelegenheiten, die mit dem Arbeitsverhältnis des Mitgliedes im Zusammenhang stehen (Arbeitsrecht einschließlich Haftpflichtsachen). Dieses schließt auch den Rechtsschutz in Sozialrechtssachen ein.
Weiterhin gewährt die GDL den Mitgliedern und ihren Familien einen privaten Basis- Familienrechtsschutz auf diversen Gebieten des Civil-, Straf- und Öffentlichen Rechts.
Daneben besteht für jedes Mitglied, das in einem Unternehmen des DB Konzerns beschäftigt ist, in Fällen strafrechtlicher Relevanz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis in Korrespondenz mit dem DB Konzern und dessen Versicherer ein Rechtsschutz in Strafrechtssachen. Der GDL Bezirk
Bayern vermittelt hier eine möglichst zügige Abwicklung des Verfahrens bzw. unterstützt seine Mitglieder dabei.
Diese vorgenannten Leistungen sind für das Mitglied (und dessen Familie) kostenfrei bzw. mit dem GDL- Mitgliedsbeitrag abgegolten. Lediglich in einigen Fällen des Familienrechtsschutzes ist ein geringer Selbstbeteiligungsbetrag vorgesehen. Die Notwendigkeit des Abschlusses einer zusätzlichen, meist sehr kostenintensiven Rechtsschutzversicherung entfällt daher.
Der Basis-Familienrechtsschutz kann auch noch durch zusätzliche, kostengünstige Rechtsschutzpakete - diese gewähren unter anderem Rechtsschutz in den oft anfallenden Verkehrs-, Steuer- und Versicherungsrechtssachen; auch für den nichtehelichen Lebenspartner - erweitert werden, der somit den Betreffenden in fast allen Rechtslagen schützt. Inhaber dieser Rechtsschutzpakete sind zusätzlich von jeglichen der vorgenannten Selbstbeteiligungbeiträgen befreit.
Schließlich besteht im Rahmen des obgenannten Umfanges auch die Möglichkeit, sich kostenlos in der
GDL Bezirksgeschäftsstelle in
München
nach einem individuell vereinbarten Beratungstermin rechtlich beraten zu lassen.
Hinsichtlich der in Rechtsschutzangelegenheiten zwingend einzuhaltenden Verfahrensweise sowie des Umfanges des Rechtsschutzes im Einzelfalle lesen Sie bitte unsere
dementsprechenden Informationen auf unserer Seite Rechtsschutzformalia bzw. wenden Sie sich an Ihren
Ortsgruppenvorsitzenden bzw. direkt an unsere
Bezirksgeschäftsstelle.
Rechtsschutzformalitäten
zu Abwicklung
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